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Info zur Publikation

Titel: Der Dienstzettel folgt klaren Richtlinien
Zeitschrift:TRAiNiNG - Magazin für Bildung und Personalwesen
Ausgabe:Nr. 3 Mai 2008
Autor(en):
Dr. Christian LUTZ LL.M.

Kurzbeschreibung:

Ein Dienstzettel kann einen Dienstvertrag nicht ersetzen


Von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird die Ausstellung eines Dienstzettels hinsichtlich der wechselseitigen Wirkungen zum Teil dem Abschluss eines Dienstvertrages gleichgesetzt. Dabei wird übersehen, dass es Dienstvertrag und Dienstzettel aus rechtlichen Erwägungen klar voneinander abzugrenzen gilt. Überdies hat ein Dienstzettel (inhaltliche) Mindestvoraussetzungen zu erfüllen.


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