Info zur Publikation
| Titel: | Der Dienstzettel folgt klaren Richtlinien | |
| Zeitschrift: | TRAiNiNG - Magazin für Bildung und Personalwesen | |
| Ausgabe: | Nr. 3 Mai 2008 | |
| Autor(en): |
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Kurzbeschreibung:
Ein Dienstzettel kann einen Dienstvertrag nicht ersetzen
Von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird die Ausstellung eines Dienstzettels hinsichtlich der wechselseitigen Wirkungen zum Teil dem Abschluss eines Dienstvertrages gleichgesetzt. Dabei wird übersehen, dass es Dienstvertrag und Dienstzettel aus rechtlichen Erwägungen klar voneinander abzugrenzen gilt. Überdies hat ein Dienstzettel (inhaltliche) Mindestvoraussetzungen zu erfüllen.
Unsere Fachgebiete zum Thema
| Arbeitsrecht |

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